Geschenk-Gutschein
Sie möchten einer Freundin oder Ihrer/Ihrem Liebsten eine Freude mit einer exklusiven ästhetischen Behandlung zu ihrem Geburtstag oder Weihnachten machen? Bei uns erhalten Sie einen individuellen
Geschenk-Gutschein.
Bezahlung
Bar- und Kartenzahlung ist möglich, sowie Zahlung auf Rechnung.
Beratungsgespräch
Für einen Beratungstermin berechnen wir pauschal 30,- €. Sollte jedoch eine Behandlung im Anschluss erfolgen, wird dieser Betrag mit den Behandlungskosten verrechnet.
Terminvereinbarung
Mit der Vereinbarung eines Termins erklären Sie sich mit unserer Terminausfall-Regelung einverstanden.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Anbieter der Falten- und Lippenunterspritzung mit Hyaluronsäure auch rechtlich dazu befugt sind, wie beispielsweise Kosmetikerinnen. Denn es dürfen ausschließlich Ärzte (Zahnärzte ausgenommen) und Heilpraktiker Behandlungen dieser Art durchführen.
Dies schließt des Weiteren Behandlungen mit einem Hyaluron-Pen mit ein!
Laut § 11 Abs. 1 Satz 3 des Heilmittelwerbegesetz ist es uns verboten, mit Vorher-Nachher-Bildern zu werben. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir solche leider nicht auf unserer Webseite zur Verfügung stellen können.
Aus Gründen der Hygiene und unserer Sorgfaltspflicht ist es uns nicht gestattet, eine nur begrenzte Menge einer Hyaluronsäure-Fertigspritze, wie bspw.
0,5ml anzubieten! Dies hätte zufolge, dass bereits benutzte und kontaminierte Spritzen zum Einsatz kämen.
Daher injizieren wir ausschließlich den gesamten Inhalt der Fertigspritzen.
Die Terminvergabe in unserer Praxis dient einerseits einem zeitgemäßen Behandlungsverlauf. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass zum Behandlungstermin auch Ihr Behandler für Sie als Patient zur Verfügung steht und Sie ohne großen Zeitverlust behandelt werden können ("Bestellsystem"). Daher vergeben wir die Termine individuell. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen.
Wenn Sie später absagen oder ohne Absage die Behandlung nicht in Anspruch nehmen, ist es uns leider nicht möglich, diesen anderweitig zu vergeben, um einen Verdienstausfall zu kompensieren. Daher müssen wir Ihnen die Behandlungskosten leider in Rechnung stellen.